Die Verlobung – Was macht sie perfekt? 

Die perfekte Verlobung – Zum Thema Verlobung gibt es im Internet viele Informationen und Statements, die nicht immer richtig sind. Die Verlobung und was man eigentlich unter ihr versteht, hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte gewandelt und zwar in unterschiedliche Richtungen. Die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Verlobung und Verlobungsantrag findest du hier.

Was bedeutet eigentlich verlobt sein und ab wann ist man überhaupt verlobt?

Mit der Verlobung versprechen sich 2 Menschen (egal ob Hetero, Homo, Bi, oder Trans sexuell) die Ehe bzw. eine eingetragenen Partnerschaft einzugehen.
Der Akt der Verlobung kann sowohl im ganz privaten Rahmen geschehen („Willst Du mich heiraten?“), als auch durch die reine Anmeldung der Hochzeit auf dem Standesamt. Sprich man ist nicht nur verlobt, wenn man sich die Ehe verspricht, sondern eine Verlobung entsteht auch automatisch, wenn man die Anmeldung der Eheschließung direkt auf dem Standesamt vornimmt.

Generell gibt es keine gesetzlichen Vorschriften in welchem Zeitraum nach der Verlobung die Hochzeit stattfinden sollte. Früher war es üblich innerhalb etwa eines Jahres nach der Verlobung zu heiraten. Wenn z.B. im Sommerurlaub der Verlobungsantrag romantisch bei Kerzenschein stattfand, wurde erwartet das man im nächsten Sommer Hochzeit feierte.

Heutzutage sind die Zeiträume, die zwischen Verlobung und Heirat liegen jedoch sehr unterschiedlich. Man kann nicht mehr allgemeingültig sagen, dass nach 12 Monaten geheiratet wird. Einige Paare heiraten bereits Monate nach der Verlobung, andere lassen sich 2-3 Jahre Zeit. Die Entscheidung hängt vor hier allem von der persönlichen Einstellung oder oft auch vom Geldbeutel des Paares ab.

Wie lange bleibt man verlobt?

 Man ist solange verlobt bis die Ehe geschlossen ist. Sprich die Verlobung dauert vom Versprechen der Ehe oder der Anmeldung der Eheschließung auf dem Standesamt bis zum Tag der Hochzeit.

Wozu dient die Verlobung?

Die Verlobung kann als Hochzeit auf Probe verstanden werden. Außerdem dient die Verlobung als Zeitraum zur Vorbereitung auf die Hochzeit. Denn Verlobung bedeutet, dass man das ernsthafte Ziel hat zu heiraten. Obwohl es Paare gibt, die mehrere Jahre verlobt sind, ist die Zeit der Verlobung im klassischen Sinn nicht gedacht sich zu prüfen, ob man wirklich zueinander passt oder ob sich doch jemand besseres findet.

Generell ist es sinnvoll und empfehlenswert, wenn man vor der Verlobung einige Zeit in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Nur so kann man herausfinden, ob man auch im Alltag zusammen passt und harmoniert. Denn oft endet die Liebe bzw. die Partnerschaft bei vielen Menschen schon kurzer Zeit nach dem Zusammenzug in eine gemeinsame Wohnung.

Welche rechtliche Konsequenz hat die Verlobung?

 Juristisch gesprochen (vgl. zum BGB) wird  die Verlobung mit dem Begriff Verlöbnis bezeichnet. Eine Verlobung hat viel weniger rechtliche Folgen als man meint. Denn man ist nach der Verlobung nicht verpflichtet zu Heiraten bzw. eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Die Verlobten können sich auch nicht vor Gericht gegenseitig zur Heirat zwingen, nur weil man sich verlobt hat.

Außerdem ist eine Verlobung keine notwendige Voraussetzung um heiraten zu können, egal ob Standesamtlich oder kirchlich. Man kann also einfach beschließen zu heiraten und dies dann auch ohne vorherige Verlobung tun.

Löst einer der Verlobten die Verlobung ohne wichtigen Grund auf, muss er dem Partner, den Eltern oder anderen Personen einen eventuell entstandenen Schaden ersetzen. Damit ist gemeint, dass in Erwartung der Hochzeit bereits Ausgaben entstanden sein könnten. Diese müssten dann auf Verlangen vom entsprechenden Partner ersetzt werden.

Liegt wiederum ein wichtiger Grund vor, warum die Verlobung aufgelöst werden muss, so muss der Schaden nicht ersetzt werden. Solch ein triftiger Grund ist z.B. Untreue des Partners oder häufige Verzögerung der Hochzeit, ohne dass es dafür wichtige Gründe gibt.

Der Partner, der verantwortlich für die Auflösung der Verlobung ist, weil er z. B. untreu war muss ergo den Schaden ersetzen

Sollte man sich bereits gegenseitig Geschenke zur Verlobung gemacht haben, kann verlang werden, dass diese zurückgegeben werden.

Eine wichtige Änderung nach einer Verlobung ergibt sich jedoch bei eventuellen Prozessen vor Gericht: Verlobte gelten als verwandt und müssen nicht gegeneinander aussagen. Sie haben somit ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die gilt auch bei dem Versprechen der Lebenspartnerschaft oder eingetragene Partnerschaft.

Kann ich eine Verlobung einfach auflösen? 

Da eine Verlobung nicht an eine bestimmte Form gebunden ist, kann sie auch ebenso formlos wieder aufgelöst werden. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn sich die Partner im gegenseitigen Einvernehmen entschließen, die Verlobung aufzulösen.

Praktisch bedeutet dies ganz einfach, dass man dien Verlobungsring ablegt und nicht mehr weiter trägt. Oft geht hier auch eine Trennung des Paares einher, sprich die Beziehung wird beendet und der gemeinsame Haushalt aufgeteilt.

Die Auflösung einer Verlobung ist nie schön und für beide Partner nicht leicht, jedoch immer noch besser, als eine aufwändige Hochzeit mit anschließender teurer und nervenzerreibender Scheidung.

Welche Ansprüche entstehen bei der Auflösung einer Verlobung?

Bei der Auflösung einer Verlobung ohne zwingenden Grund (Untreue, dauerndes Hinauszögern der Hochzeit ohne wichtige Gründe usw.) ist der auflösende Partner dazu verpflichtet bereits entstandene Kosten, z.B. für die Planung der Hochzeit, zu ersetzen. Eventuell erhaltene Verlobungsgeschenke können von den Partnern ebenso zurückgefordert werden. Wenn die Verlobung mit zwingendem Grund (z.B. Untreue) aufgelöst wird, ist der Partner, der die Gründe zu verschulden hat (sprich der, der untreu war) zum Schadenersatz verpflichtet. Hierbei ist zu beachten, dass eine Verjährungsfrist der Ansprüche von 2 Jahren gilt. Danach kann also nichts mehr gefordert werden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (abgekürzt BGB) stehen die Gesetze zum Thema Verlobung (dem Verlöbnis) in den §§ 1297 – 1302.

Was sind die Unterschiede zwischen Verlobungsantrag und Heiratsantrag?

Die Verlobung bedeutet das Versprechen die Ehe einzugehen. Dasselbe gilt quasi für einen Heiratsantrag. Der Begriff Heiratsantrag wird heutzutage öfter benutzt als Verlobungsantrag. Es sind somit mehr oder minder zwei verschiedene Begriffe für die gleiche Sache. Man macht also einen Verlobungsantrag oder Heiratsantrag, um offiziell zu beschließen, dass man heiraten möchte. Nach Annahme des Verlobungs- oder Heiratsantrags ist man verlobt.

Wer sollte den Verlobungsantrag machen?

Früher was es so, dass der Mann „den ersten Schritt“ macht und die Frau fragt, ob sie ihn heiraten möchte. Bei der großen Mehrheit der Verlobungen ist dies auch heute noch der Fall. Der Mann fragt ganz klassisch die Frau und krönt das Ganze mit einem einmalig schönem Verlobungsring.

Doch mittlerweile werden auch die Frauen immer mutiger, wenn es um Sachen Heiratsinitative geht, sodass auch immer mehr Frauen die Verlobung aussprechen.

Wie sollte man einen Verlobungsantrag / Heiratsantrag machen?

Damit nichts schief läuft mach dir im Vorfeld zu folgenden Fragen ein paar Gedanken:

  • Wie formuliere ich den Antrag zur Verlobung?
  • Wann mache ich den Antrag?
  • Wo mache ich den Antrag?
  • Was brauche ich noch?

Für die Auswahl der Worte gibt es sicherlich viele Formulierungen. Hier eine kleine Auswahl als Anregung: Möchtest Du mich heiraten? Du bist die wichtigste Person in meinem Leben, möchtest du mich heiraten? Ich liebe dich und möchte keinen Tag mehr ohne dich leben, willst du mich heiraten?
Der Antrag sollte in einer besonderen und romantischen Atmosphäre stattfinden. Das kann am gemeinsamen Jahrestag, am Valentinstag, Weihnachten, Neujahr oder an einem anderen speziellen Tag sein. Wer kein Sinn für zu viel Romantik hat, kann auch einen „normalen“ Tag wählen, wenn man diesen z.B. durch den Besuch eines speziellen Restaurants oder ein Picknick in einer schönen Umgebung zu etwas besonderem macht.

Einen geeigneten Verlobungsort zu bestimmen ist auch eine sehr private Sache. Hier kann auf die Kreativität und die persönlichen Vorlieben des Paares eingegangen werden. Generell sollte man sich fragen, ob die Verlobung eher in einem privaten oder öffentlichen Rahmen stattfinden soll. Die Spanne ist hier breit gefächert und reicht hier von den eigenen vier Wänden bis zu einer Verlobung im Kino vor aller Öffentlichkeit. Überleg dir am besten, was für dich und deinen Partner am besten passt und ihr euch dabei wohlfühlen werdet.

Dies können z.B. der Ort des Kennenlernens, das Lieblingsrestaurant oder auch ein schöner Ort in der Natur sein.

Zuletzt noch einige Gedanken zu den wichtigen „Zutaten“ für einen perfekten Verlobungsantrag. Hier wären zu aller erst die Blumen (vor allem Rosen / eine langstielige Rose) zu nennen, dann brauchst du auch noch 2 Gläser Sekt oder Champagner, vielleicht hast du auch schon Verlobungsringe oder einen einzelnen Verlobungsring Ring mit Diamant für die Dame.

Braucht man unbedingt Verlobungsringe?

Zur Verlobung kann man bereits vorher die Ringe besorgen und mit dem Antrag überreichen. Aber das ist kein Muss. Sehr oft suchen sich die Partner die Ringe nach der Verlobung gemeinsam aus. Das hat den Vorteil, dass sich beide vorher über ihre Vorlieben austauschen können und so ein von beiden bevorzugter Ring ausgewählt werden kann. Wenn die Verlobungsringe später zu Eheringen und so langfristig getragen werden ist ein gemeinsamer Ringkauf empfehlenswert.
Wer gerne Verlobungsringe und Eheringe haben möchte sollte darauf achten, dass sich beide Arten von Ring hinterher gut ergänzen und nicht gegenseitig „die Schau stehlen“.

Muss man die perfekte Verlobung feiern?

Nein muss man nicht unbedingt. Hier gibt es keinen festen gesellschaftlichen Zwang. Die Verlobung wird ja in jedem Fall von euch beiden privat gefeiert, da ihr den Verlobungsantrag zu einem besonderen Moment macht. Ob man dann auch noch im Kreis der Familie mit einer kleinen Feier die Verlobung bekannt gibt oder sogar offiziell (mit Einladungskarte „Wir haben uns verlobt“) eine Feier ausrichten möchte, liegt bei dir und kann nach Lust und Laune getroffen werden. Im Idealfall wird die Verlobung der Familie einfach mitgeteilt und es wird nochmal gemeinsam auf das freudige Ereignis angestoßen.

Die perfekte Verlobung auf einen Blick

  • Verlobung, das Versprechen die Ehe einzugehen
  • Zeit der Verlobung: Vom Eheversprechen bis zur Hochzeit
  • Keine gesetzliche Verpflichtung zur Hochzeit nach der Verlobung
  • Die Verlobung sollte an einem besonderen Ort in romantischer Atmosphäre stattfinden
  • Verlobungsringe werden an der linken Hand getragen
  • Eine Verlobung muss nicht unbedingt gefeiert werden

Eine Verlobung ist ein wichtiger Schritt innerhalb einer Partnerschaft, daher sollte nichts überstürzt bzw. unüberlegt passieren. Vor der Verlobung solltet ihr euch sehr sicher sein, dass ihr als Paar gut harmoniert und auch das tägliche Leben langfristig meistern könnt, egal ob es auch mal kompliziert oder schwierig sein sollte.

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